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Briefwahl
Die Briefwahl kommt für alle Wahlberechtigten in Betracht, die am Wahltag selbst nicht im Wahllokal wählen können oder möchten - z.B. aus gesundheitlichen Gründen oder weil sie auf Reisen sind.
Briefwahlunterlagen beantragen
Briefwahlunterlagen können bis zu einem festgelegten Stichtag im Briefwahlbüro der Stadt Kempen oder Online beantragt werden. Sobald eine Wahl ansteht, wird der Stichtag hier bekanntgegeben.
Das Briefwahlbüro befindet sich im
Rathaus
Raum 21
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr,
donnerstags von 8 bis 18 Uhr,
freitags von 8 bis 16 Uhr
Antragstellung
Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich (per E-Mail, per Fax, Telegramm oder Fernschreiben) und online unter Verwendung des Online-Formulars erfolgen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Postalische Anträge sind zu richten an die
Stadt Kempen
Wahlamt
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Alle Personen, die im Wählerverzeichnis der Stadt Kempen eingetragen sind, erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, die zu unterschreiben ist, als Antragsformular verwendet werden. Denken Sie bitte bei einer postalischen Antragstellung daran, die Wahlbenachrichtigungskarte in einem ausreichend frankierten Umschlag zu verschicken.
Erhalt der Briefwahlunterlagen
Bei einer persönlichen Antragstellung händigt man Ihnen die Briefwahlunterlagen sofort im Briefwahlbüro aus.
Ansonsten werden Ihnen die Briefwahlunterlagen per Post zugeschickt. Sie können sich die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine andere Anschrift, sogar ins Ausland, schicken lassen.
Für die Teilnahme an der Briefwahl erhält der Antragsteller für die jeweilig anstehende Wahl folgende Unterlagen ausgehändigt oder übersandt:
- den amtlichen Wahlschein
- einen oder mehrere amtliche(n) Stimmzettel
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag
- einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag
- ein Merkblatt für die Briefwahl
Wahlschein und Briefwahlunterlagen dürfen einem Stellvertreter des Wahlberechtigten nur ausgehändigt werden, wenn dieser eine schriftliche Vollmacht vorlegen kann. Ein Stellverterter kann die Unterlagen für höchtens vier Wahlberechtigte erhalten. Er hat dies dem Wahlamt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.
Wichtige Hinweise
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (Wahlbrief) müssen spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der Stadt Kempen (Hausbriefkasten im Rathaus oder im Briefwahlbüro) eingegangen sein. Bitte sorgen Sie in eigenem Interesse hierfür, damit Ihre Stimme gültig ist.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Beförderungszeiten der Postunternehmen, insbesondere bei Auslandssendungen. Stellen Sie daher rechtzeitig den Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen und senden den Wahlbrief so schnell wie möglich zurück.
Wahl mit Wahlschein
Ein Bestandteil der Briefwahlunterlagen ist der Wahlschein.
Unter Vorlage eines Wahlscheins der Stadt Kempen sowie eines amtlichen Ausweisdokumentes können Sie Ihre Stimme, anstatt per Briefwahl zu wählen, am Wahltag in jedem Wahllokal der Stadt Kempen abgeben.
Dies kann z. B. für Menschen mit Behinderung nützlich sein, wenn das für Sie eingetragene Wahllokal nicht barrierefrei ist.
Ansprechpartner:
Telefon: 0 21 52 / 917-167 Helmut Hermes
Telefon: 0 21 52 / 917-287
Adresse
RathausButtermarkt 1
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Einsatz nach Dienstplan,
Öffnungszeiten
siehe Service-Stellen
