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Europawahl
Gliederung des Wahlgebietes

Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Das Wahlgebiet wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt. Das Stadtgebiet Kempen ist zurzeit in 20 Wahlbezirke aufgeteilt.
Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 99 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für eine fünfjährige Wahlperiode gewählt.
Wahlsystem
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden.
Sitzverteilung
Für die Sitzverteilung werden die für jeden Wahlvorschlag abgegebenen Stimmen zusammengezählt.
Wahlberechtigung
Ein Unionsbürger ist wahlberechtigt, wenn er am Wahltag
- in Deutschland eine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet oder in den übrigen Mitgliedstaaten der EU eine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlberechtigt sind darüber hinaus alle im übrigen Ausland lebenden volljährigen Deutschen, die einmal in Deutschland gelebt haben, sofern sie nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen im Wahlgebiet eine Wohnung gehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wahltag, Wahlzeit
Wahltag ist ein Sonntag. Die Wahl findet am Wahltag von 8 bis 18 Uhr statt.
Stimmabgabe
Bei der Europawahl hat jeder Wähler eine Stimme.
Ansprechpartner:
Telefon: 0 21 52 / 917-287
Adresse
RathausButtermarkt 1
47906 Kempen
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
8 bis 12.30 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.30 bis 16 Uhr
und nach Vereinbarung
Wahlergebnisse in der Stadt Kempen
