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Schwerbehindertenausweise / Parkplätze
Zuständige Behörde für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist die Stadt Möchengladbach als Versorgungsamt für den Kreis Viersen in 41050 Mönchengladbach, Fliethstraße 86 bis 88, Tel. 0 21 61 / 25-0
Die Servie-Stellen der Stadt Kempen geben dazu folgende Anträge aus:
- Erstantrag zur Feststellung einer Behinderung, Antrag zum Grad der Behinderung (GdB) und weiterer gesundheitlicher Merkmale sowie zur Ausstellung eines Ausweises
- Änderungsantrag zur Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (GdB), weiterer gesundheitlicher Merkmale
Das Antragsformular können Sie bei den Service-Stellen der Stadt Kempen erhalten bzw. über den Link online bearbeiten.
Verlängerung
Die Gültigkeit von Schwerbehindertenausweisen kann in den Service-Stellen verlängert werden.
Voraussetzung ist, dass der Ausweis noch nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist, noch ein Feld zur Eintragung der neuen Gültigkeit frei ist und die im Ausweis eingetragenen Angaben nicht durch Bescheid des Versorgungsamtes geändert wurden.
Schwerbehinderten-Parkplätze
Im Stadtgebiet Kempen gibt es auf allen größeren Parkplätzen auch Parkplätze für Schwerbehinderte. Diese sind vor Ort gekennzeichnet und in dem Stadtplan der Stadt Kempen ausgewiesen.
In Kempen wohnende Schwerbehinderte können bei der Stadt beantragen, einen für sie reservierten Parkplatz in Wohnungsnähe zu erhalten.
Formulare:
Zum Herunterladen:
Ihre Ansprechpartner:
Adresse
RathausButtermarkt 1
47906 Kempen
Erreichbarkeit
KEMPEN:
Montag, Dienstag, Freitag
8 bis 16 Uhr
Mittwoch 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag
8 bis 18 Uhr
Samstag
10 bis 12 Uhr
ST. HUBERT:
Donnerstag
8 bis 13 und 14 bis 17 Uhr
TÖNISBERG:
Mittwoch
8 bis 13 und 14 bis 17 Uhr
