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Reisepass
Seit dem 01.11.2005 werden die neuen EU-Biometrie-Pässe (ePass) von der Bundesdruckerei hergestellt. Mit einer Lieferzeit von 3 bis 4 Wochen nach Beantragung ist zu rechnen.
Der ePass enthält im Passvorderdeckel einen Chip, in dem das Gesichtsfeld gespeichert wird. Seit dem 01.11.2007 werden zusätzlich die Fingerabdrücke des rechten und linken Zeigefingers gespeichert. In Reisepässen von Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert. Die bei der Passbehörde gespeicherten Fingerabdrücke sind spätestens nach der Aushändigung des Passes an den Passbewerber zu löschen.
Eine Eintragung von Kindern in den Reisepass der Eltern ist nicht möglich.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss eigenhändig unterschrieben werden, nachdem die Service-Stelle den Antrag im Beisein des Antragstellers ausgefüllt hat. Eine Vertretung ist NICHT MÖGLICH.
Lichtbild:
Für die Bilder im ePass gibt es feste Vorgaben. Benötigt wird ein aktuelles Lichtbild in der Größe 45 Millimeter mal 35 Millimeter im Hochformat ohne Rand, wobei das Gesicht in einer Höhe von mindestens 32 Millimeter darzustellen ist. Es muss die Person in einer Frontalaufnahme und mit unverdeckten Augen zeigen. Der Hintergrund muss einfarbig hell sein (idealerweise neutralgrau) und einen Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen.
Gültigkeit:
Die Gültigkeit beträgt bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.
Benötigte Unterlagen:
- alter Reisepass - egal ob gültig oder nicht
- Kinderausweis oder Kinderreisepass
- Personalausweis
- Lichtbild (siehe oben)
- unterschriebene Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten (z.B. beide Eltern)
- ggfs. Sorgerechtsbeschluss (bei geschiedenen Ehen), Bestallungsurkunde (in Vormundschaften)
Express-Reisepass
Kann ein Reisepass vor Antritt einer Reise nicht rechtzeitig innerhalb der normalen Lieferzeit der Bundesdruckerei geliefert werden, kann ein Reisepass im Expressverfahren (72 Stunden, ohne Feiertage und Wochenende) beantragt werden.
Gebühren:
- ePass: 59 Euro, für Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro
- ePass mit 48 Seiten: 81 Euro, für Personen unter 24 Jahren: 59,50 Euro
- ePass als ExpressPass: 91 Euro, für Personen unter 24 Jahren: 69,50 Euro
- ePass mit 48 Seiten als ExpressPass: 113 Euro, für Personen unter 24 Jahren: 91,50 Euro
Verlust oder Diebstahl von Pässen
Haben Sie Ihren Pass verloren oder wurde er gestohlen, teilen Sie dies bitte umgehend einer der Service-Stellen mit. Den Vordruck dafür haben die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für Sie vorrätig.
Die Ausstellung von Ersatzdokumenten bei Verlust oder Diebstahl von Pässen / Ausweisen ist nur nach Identitätsfeststellung möglich, z. B. durch Vorlage von Führerschein oder anderer Lichtbilddokumente sowie des Familienstammbuches oder der Geburts- oder Heiratsurkunde.
Ihre Ansprechpartner:
Adresse
RathausButtermarkt 1
47906 Kempen
Erreichbarkeit
KEMPEN:
Montag, Dienstag, Freitag
8 bis 16 Uhr
Mittwoch 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag
8 bis 18 Uhr
Samstag
10 bis 12 Uhr
ST. HUBERT:
Donnerstag
8 bis 13 und 14 bis 17 Uhr
TÖNISBERG:
Mittwoch
8 bis 13 und 14 bis 17 Uhr
